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   OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15   

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https://dejure.org/2017,32583
OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15 (https://dejure.org/2017,32583)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.05.2017 - 4 KN 3/15 (https://dejure.org/2017,32583)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 4 KN 3/15 (https://dejure.org/2017,32583)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 27/03

    Aufhebung von Jagdzeiten für Blässhühner; Bestimmung von Jagdzeiten durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Auf dieses Grundrecht dürfe sich nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.08.2002 - 1 KN 27/03 -, Natur und Recht 2005, 269) sogar der Jagdgast berufen.

    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen wohne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotenzial für grundrechtlich geschützte Freihalten inne (BVerfGE 112, 304 (319 f.))= NJW 2005, 1338).

    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2004 - 1 KN 24/03

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Jagdzeiten für Hermeline in der Landesverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Wie auch bereits das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden habe, komme die Verkürzung von Jagdzeiten nicht aus jedwedem Grund in Betracht; hierfür seien "besondere Gründe" erforderlich (unter Hinweis auf OVG Schleswig Az.: 1 KN 27/03 und OVG Schleswig, Urt. v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 -).

    Auf der Basis dieser Ermächtigungsgrundlage hat der 1. Senat (vgl. Urteile v. 12.08.2004 - 1 KN 24/03 u. 1 KN 27/03 -, NUR 2006, 287 ff.) entschieden, dass aufgrund der Bindung an die Vorgaben des Bundesrechts die Länder Jagdzeiten nur aus "besonderen Gründen" landesspezifischer Natur abkürzen bzw. aufheben dürften.

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 116/87

    Entschädigung von Landwirten wegen der Neuansiedlung von Graugänsen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Im Einzelfall kann bei Vorliegen der von der Zivilrechtsprechung entwickelten Grundsätze zum enteignungsgleichen Eingriff ein Entschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers gegeben sein (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.1988 - III ZR 116/87 -, juris - zu Schäden durch neu angesiedelte und mit der Jagd verschonte Graugänse).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95

    Anspruch gegen die ursprünglich beseitigungspflichtige Körperschaft auf ein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Auch wenn § 27 BJagdG kein subjektives Recht vermittelt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.03.1995 - 3 C 8/95 - DÜV 1995, 909), so ist die zuständige Behörde jedenfalls objektiv-rechtlich gehalten, unabhängig von den Schonzeiten auf der Grundlage des § 27 BJagdG die Verringerung des Wildbestandes anzuordnen.
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, dass durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Ob eine Kumulation von Grundrechten das Maß der rechtsstaatlich hinnehmbaren Eingriffsintensität noch wahrt, hängt hiernach von einer Abwägung aller Umstände ab (BVerfG, Beschl. v.27.03.2012- 2 BvR 2258/09 -, BVerfGE 130, 372 ff.).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Kumulativen oder "additiven" Grundrechtseingriffen (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f.; 114, 196, 247; 123, 186, 266) wohnt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein spezifisches Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne (vgl. BVerfGE 112, 304, 319 f).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
    Gerade mit Blick auf die Jagdausübung sei von besonderer Bedeutung, dass die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprächen, so schwerwiegend sein müssten, dass sie "Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, dass durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gesichert wird" (BVerfGE 83, 201/212, unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 263/294 f.; 58, 300/351).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

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